Wer muss für Reparaturen in Notsituationen zahlen


In Notsituationen kann es vorkommen, dass ein Mieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Eigentümer einen Handwerker beauftragen muss. Etwa dann, wenn im Winter die Gasetagenheizung nicht funktionsfähig ist und Hauseigentümer oder Verwalter nicht erreichbar sind. (Es empfiehlt sich immer, hierfür einen Beweis vorliegen zu haben) Allgemein gilt: Der Vermieter muss für die Kosten der handwerklichen Arbeiten aufkommen, wenn sie der Beseitigung des Hauptschadens dienen. Erledigen die Handwerker jedoch Zusatzarbeiten, die nicht dringlich sind, bleibt der Mieter auf den Zusatzkosten sitzen.

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