Wann muss für den Kabelanschluss gezahlt werden
Grundsätzlich müssen Bewohner einen in der Wohnung vorhandenen Kabelanschluss bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Mieter den Anschluss nicht nutzt oder benötigt.
Der Mieter darf jedoch auf eigene Kosten den Kabelanschluss in seiner Wohnung abklemmen lassen um die Kosten des Anschlusses nicht mehr bezahlen zu müssen. Bedingung ist jedoch, dass die Abklemmung nicht den Empfang in den anderen Wohnungen des Hauses beeinflusst oder verteuert.
Sollte kein Kabelanschluss von Vermieterseite vorhanden sein, muss sich der Mieter bei Interesse eigenständig um einen Anbieter kümmern. In der Regel können die Verwaltungen Auskunft über den zuständigen Anbieter geben.
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