Vermietung an Verwandte
Wer seine Wohnung an Familienangehörige wie Tochter, Sohn oder andere Verwandte vermietet, muss ab dem 01.01.2012 mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, um Werbungskosten beim Fiskus voll geltend machen zu können. In Berlin ergibt sich die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist nicht mehr nötig.
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