Keine Provision für die Verlängerung des Mietverhältnisses


Vermieter dürfen im Fall einer Fortsetzung, Verlängerung oder Erweiterung des Mietverhältnisses weder eine „Vertragsausfertigungsgebühr“ noch eine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen.

Sollte ein neues Mietverhältnis geschlossen werden und der Vertrag ohne Immobilienmakler direkt mit der Hausverwaltung geschlossen werden, darf ebenfalls keine Provision berechnet werden. Seltene Ausnahmen sind Gebühren für das Ausstellen eines Mietvertrages, diese dürfen nicht mehr als 75 Euro betragen.

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