Grundsätze bei energetischen Sanierungen


Zur energetischen Sanierung in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen ist der Energiesparwillige auf die erforderlichen Stimmenmehrheiten angewiesen.

Es sei denn, der Energiesparwillige fragt nach Energiesparpflichten, die unabhängig von der Meinungsmehrheit im Haus zu erledigen sind. Laut EnEV greifen Energiesparpflichten generell erst, wenn mehr als zehn Prozent der Oberfläche einer Bauteilfläche renoviert werden. Da es sich im Einzelnen um Detailfragen handelt, empfehlen wir die Einbeziehung eines Fachmanns. Für eine erste Beratung empfiehlt sich auch die Kontaktaufnahme der Verbraucherzentrale, z.B. Hardenbergplatz 2.

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