Auch in ungenutzten Räumen darf die Heizung nie ganz abgestellt werden
Mieter und Hausbesitzer sollten alle Räume immer ausreichend beheizen, dies gilt auch für ungenutzte Räume. Die Gebäudeversicherung kann die Leistung kürzen, wenn aufgrund der Kälte ein Wasserleitungsrohr platzt. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit.
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