Fragen die der Vermieter stellen darf
An potenziellen Mieter einer Wohnung werden zahlreiche Fragen gestellt. Bestimmte Angaben müssen korrekt beantwortet werden, da sonst später eine fristlose Kündigung der Wohnung droht. Gesetzlich ist jedoch nicht geregelt, wonach sich die Vermieter berechtigterweise erkundigen können. Allgemein gilt jedoch: Sachfragen an den Mietinteressenten sind erlaubt, Fragen zu persönlichen Einstellungen wie zur Kinderplanung, zur Partei- oder Religionszugehörigkeit hingegen sind tabu.
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