Vorsicht bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern


Bei Handwerksarbeiten im Immobilienbereich sollte auf Schwarzarbeit verzichtet werden, denn insbesondere die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte unter der Hand kann mit einer sehr kostspieligen Überraschung enden. Selbst bei einer nur geringfügigen illegalen Beschäftigung von Ausländern kann der deutsche Auftraggeber für die gesamten Kosten einer eventuellen Abschiebung haftbar gemacht werden.
So geschehen bei der Beauftragen eines Malers unter der Hand. Die Auftragssumme lag bei 600 €. Da der Arbeiter nicht das erste Mal aufgefallen war, wurde durch die Amtsgewalt eine Abschiebung verordnet. Die „Reise“- sowie Verwaltungskosten wurden der Auftraggeberin in Höhe von 2.400 € in Rechnung gestellt. Eine Gegenklage wurde abgewiesen.

Ein weiterer Vorteil der Beschäftigung eines Unternehmens ist die steuerliche Vergünstigung von 20% der Leistungskosten bis zu einer jährlichen Höhe von 6.000 €.

Stichwörter: