Keine Provision für die Verlängerung des Mietverhältnisses
Vermieter dürfen im Fall einer Fortsetzung, Verlängerung oder Erweiterung des Mietverhältnisses weder eine „Vertragsausfertigungsgebühr“ noch eine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangen.
Sollte ein neues Mietverhältnis geschlossen werden und der Vertrag ohne Immobilienmakler direkt mit der Hausverwaltung geschlossen werden, darf ebenfalls keine Provision berechnet werden. Seltene Ausnahmen sind Gebühren für das Ausstellen eines Mietvertrages, diese dürfen nicht mehr als 75 Euro betragen.
Stichwörter: GebührProvisionStichwörter
Angebote Baustile Bestellerprinzip Betriebskosten Bonität Energie Energieausweis Fernsehen Fristen Gebäudeversicherung Gebühr Gründerzeit Handwerker Hausflur Hausordnung Haus verkaufen Heizung Immobilie(n) verkaufen Immobilien Immobilienbesitzer Kalk Kinder Kinderwagen Kleinreparatur Kündigung Laub Mieterhöhung Mietmangel Mietpreis Nebenkosten Provision Reparatur Sanierung Schufa Schwarzarbeit Sicherheit Steuern Treppenhaus Umzug Verkauf Vermietung Wasserhahn Winter Wohnung Wohnung verkaufen