Wer haftet für einen Schaden beim Umzug?
Bekommen Mieter beim Umzug Unterstützung von Bekannten, stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung wenn diese beim Schleppen von Sofas oder Schränken Schaden im Treppenhaus anrichten. Oft gibt es im Mietvertrag eine Vertragsklausel, wonach der Mieter für Schäden haftet, die seine Besucher verursachen. Demnach hat ein Mieter auch dafür gerade zu stehen, dass beim Einzug keine Schäden an den nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteilen entstehen.
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