Graffiti im Treppenhaus ist kein Mietmangel
Schmierereien im Treppenhaus eines Miethauses sind kein Mangel, da im Mietvertrag meist keine besondere Beschaffenheit des Treppenhauses vereinbart ist. Daher muss der Vermieter auch nicht für eine Entfernung der Farbschmierereien sorgen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Räume für repräsentative Zwecke angemietet werden.
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